Erlenhof geboten hätten, sei eher aussergewöhnlich. Auch habe sich in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass der Beschwerdeführer nicht dazu im Stande sei, Ausbildungsangebote wahrzunehmen. Gemäss den Berichten von Herrn H.________ sei er darüber hinaus zuletzt auch nicht mehr in der Lage gewesen, eine regelmässige Tagesstruktur wahrzunehmen, was Voraussetzung für eine Ausbildung darstelle. Insgesamt werde der Beschwerdeführer derzeit als nicht ausbildungsfähig eingeschätzt. Sein in der Beschwerde kundgetanes Interesse, eine Ausbildung beginnen zu wollen, erscheine aufgrund der derzeitigen Ausgangslage nicht realisierbar.