trotzdem sei er nicht in der Lage gewesen, sich auf Unterstützung einzulassen und sich tatkräftig für seine eigene Zukunft und seine eigenen Ziele einzusetzen. Insbesondere habe er sich über eineinhalb Jahre lang mehr oder weniger vehement gegen die Aufnahme einer Tagesstruktur oder einer Berufsausbildung geweigert. Eine Erklärung für sein Verhalten habe der Beschwerdeführer nicht abgeben können.