auch für das Beschwerdeverfahren gelte. 1.6 Mit Verfügung vom 5. April 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung von der persönlichen Eingabe des Beschwerdeführers vom 29. März 2022 Kenntnis und setzte ihm Frist zur Begründung des sinngemässen Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung an. Mit Verfügung vom 12. April 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung Kenntnis von der persönlichen Eingabe des Beschwerdeführers vom 6. April 2022 und stellte fest, dass entgegen der Verfügung vom 5. April 2022 kein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung anhängig gemacht worden war.