mit, dass es ihm nicht möglich gewesen sei, beim Beschwerdeführer Instruktionen in Zusammenhang mit dessen Eingabe einzuholen. Mit Schreiben vom 17. März 2022 kontaktierte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer direkt und gab ihm die Gelegenheit mitzuteilen, ob seine Eingabe als Beschwerde zu behandeln sei und wenn ja, die Eingabe zu datieren und zu unterschreiben. 1.4 Mit persönlicher Eingabe vom 18. März 2022 (Postaufgabe: 21. März 2022) gab der Beschwerdeführer bekannt, dass seine Eingabe vom 1. März 2022 als Beschwerde zu behandeln sei.