Mit Schreiben vom 7. März 2022 liess die Verfahrensleitung das fragliche Schreiben Rechtsanwalt D.________ mit der Bitte um fristgerechte Mitteilung zukommen, ob die Eingabe seines Mandanten als Beschwerde gegen den Nachentscheid der Jugendanwaltschaft vom 15. Februar 2022 zu behandeln sei. Gegebenenfalls sei die Beschwerde gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu verbessern. Mit Schreiben vom 14. März 2022 teilte Rechtsanwalt D.________ mit, dass es ihm nicht möglich gewesen sei, beim Beschwerdeführer Instruktionen in Zusammenhang mit dessen Eingabe einzuholen.