lich durch die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) angeordnet waren. 1.2 Mit Nachentscheid vom 15. Februar 2022 hob die Jugendanwaltschaft die verhängten Schutzmassnahmen der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung und der ambulanten Behandlung auf. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt D.________ aus seinem amtlichen Mandat entlassen. Überdies wurde verfügt, dass dem Beschwerdeführer für den Monat März 2022 noch ein kompletter Monatsgrundbedarf, die Krankenkassenprämie und das GA ausbezahlt werden sollen.