2.2 Das Bundesgericht gelangte in seinem Urteil 6B_1363/2021 vom 14. März 2022 zum Ergebnis, dass der Kausalzusammenhang zwischen dem Strafverfahren und dem behaupteten Schaden aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers am fraglichen Tag – entgegen der Ansicht der Beschwerdekammer – unterbrochen worden sei.