Sie gab den Parteien bekannt, dass allfällige abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien. Mit Eingabe vom 4. April 2022 wandte sich der Beschwerdeführer an die Beschwerdekammer und gab bekannt, dass er gegen das Urteil des Bundesgerichts voraussichtlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen werde.