Eine hiergegen von A.________ bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eingereichte Beschwerde wurde mit Entscheid BK 18 464 vom 16. Oktober 2018 (u.a.) insoweit gutgeheissen, als die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zwecks erneuter Prüfung der Kausalität sowie zur allfälligen Schadensberechnung zurückgewiesen wurde. 1.2 Am 23. April 2021 wies die Staatsanwaltschaft die im Zusammenhang mit dem ausländischen Vergabeverfahren gestellten Entschädigungsforderungen von A.________ erneut ab.