10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten. 2. Das vorsorglich gestellte Wiederherstellungsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 4. Eine Entschädigung wird nicht gesprochen. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller (per Einschreiben via Rückschein) - dem Gesuchsgegner (mit den Akten – per Kurier)