Betreffend die in Bezug auf die Ehefrau des Gesuchsgegners gemachten Bemerkungen des Gesuchstellers ist festzuhalten was folgt: Dem Gesuchsteller wird vorgeworfen, seiner Pflicht zur Ablieferung der gepfändeten Verdienstquoten nicht nachgekommen zu sein und hinsichtlich der Anstellung einer Rechtspraktikantin keine Lohnbeiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Bern geleistet zu haben. Somit bilden die von ihm erhobenen Mobbingvorwürfe gegen die bernische «Justiz», welche ihn (u.a.) finanziell ruiniert haben soll, nicht Gegenstand des beim Gesuchsgegner hängigen Verfahrens.