Ziel sei es, den Sachverhalt in beide Richtungen würdigen zu können, und eine derartige Einvernahme könne sich selbstredend zu Ungunsten, aber auch zu Gunsten einer beschuldigten Person auswirken. Weiter erstaune ihn, dass der Gesuchsteller bereits heute wissen wolle, dass er (der Gesuchsgegner) alle seine Beweisanträge ablehnen werde, obschon er sich mit diesen bisher noch gar nicht befasst habe. Klar sei jedoch, dass Beweisanträge abgelehnt würden, die nichts zur Klärung des rechtsrelevanten Sachverhalts beitragen könnten.