Beweisabnahme (möglicherweise Einvernahme eines Mitarbeiters des Betreibungsamts) nicht auf Befangenheit seiner Person schliessen. Sein Vorgehen entspreche den gesetzlichen Vorgaben und die Erwähnung der möglichen Zeugenbefragung dokumentiere, dass er seine Verantwortung als «neutraler» Richter wahrnehme. Ziel sei es, den Sachverhalt in beide Richtungen würdigen zu können, und eine derartige Einvernahme könne sich selbstredend zu Ungunsten, aber auch zu Gunsten einer beschuldigten Person auswirken.