Als weiteren Befangenheitsgrund erwähnt der Gesuchsteller den Umstand, dass er derzeit ein Buch mit dem Titel «F.________» verfasse, in welchem die mafiösen Machenschaften der bernischen Justiz der Leserschaft vorgestellt werden sollen. Die Ehefrau des Gesuchsgegners werde dabei in der Funktion als Oberrichterin eingehend mit all den abstossenden Facetten ihres Charakters beschrieben werden.