5 schon auf fehlende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit schliessen liessen, zeige der Gesuchsgegner mit diesem in Aussicht gestellten Vorgehen, dass nur be- und nicht auch entlastende Beweise erhoben werden sollen. Als weiteren Befangenheitsgrund erwähnt der Gesuchsteller den Umstand, dass er derzeit ein Buch mit dem Titel «F.________» verfasse, in welchem die mafiösen Machenschaften der bernischen Justiz der Leserschaft vorgestellt werden sollen.