Zu erwähnen ist an dieser Stelle zudem, dass mit der Weiterleitung von der Deutschen an die Schweizerische Post keine relevante Verzögerung verbunden war, erfolgte diese doch gemäss Sendungsverfolgung bereits am Folgetag, d.h. am 4. Januar 2022 (Eingang Briefzentrum Zürich). Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Gesuchsteller sein Ausstandsbegehren nicht früher – innerhalb einer Frist unter einer Woche – und damit rechtzeitig hätte stellen können, zumal dieses nicht derart ausführlich ausgefallen ist (das Gesuch umfasst zwei Seiten), dass von einem immensen Arbeitsaufwand ausgegangen werden müsste.