2 Rechtsanwalt A.________ vom 03.01.2022 gutzuheissen. Mit Verfügung vom 1. Februar 2022 stellte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eine Kopie der Stellungnahme dem Gesuchsteller zu und hielt fest, dass auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels verzichtet werde.