Mit Verfügung vom 1. Dezember 2021 hielt die Staatsanwaltschaft an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung eines Hauptverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) mit dem Hinweis, dass sie auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung verzichte. Am 13. Dezember 2021 setzte Gerichtspräsident B.________ die Parteien (u.a.) darüber in Kenntnis, dass ihm das Verfahren zur Beurteilung zugewiesen worden sei und auf die Anklage – nach summarischer Prüfung der Akten resp. Gültigkeit von Strafbefehl und Einsprache – eingetreten werde.