SR 831.10) durch mehrfaches Nichtleisten von Lohnbeiträgen und Verletzung der Auskunftspflicht schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 2'400.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00 und einer Busse von CHF 700.00 verurteilt. Dagegen erhob A.________ am 19. November 2021 Einsprache. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2021 hielt die Staatsanwaltschaft an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung eines Hauptverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) mit dem Hinweis, dass sie auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung verzichte.