1. 1.1 Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 12. November 2021 wurde A.________ wegen mehrfacher Verfügung über mit Beschlag belegter Vermögenswerte, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) durch mehrfaches Nichtleisten von Lohnbeiträgen und Verletzung der Auskunftspflicht schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 2'400.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00 und einer Busse von CHF 700.00 verurteilt.