_, die mit den Schilderungen des Opfers übereinstimmenden Ergebnisse des rechtsmedizinischen Gutachtens des IRM, das in der Wohnung, in welcher sich der Beschwerdeführer aufhielt, sichergestellte Reizstoffspray und die prima vista unglaubhaften Aussagen des Beschwerdeführers vermögen einen dringenden Verdacht auf die zur Last gelegte Tat zu begründen. Entgegen der Ansicht der Verteidigung begründen die Ermittlungsergebnisse dabei einen Verdacht nicht nur auf die Tat an sich, sondern explizit auch auf eine Beteiligung des Beschwerdeführers.