Auch den anderen Täter, welchen sie später als F.________ identifizierte, schätzte sie auf 22- bis 30-jährig, was zeigt, dass sie auch ihn älter schätzte, als er tatsächlich ist. K.________ gab in seiner Einvernahme vom 20. Januar 2022 auf Vorhalt der Fotodokumentation an, der zweite Täter sei nicht die Nr. 8 (Beschwerdeführer) gewesen, sondern eher die Nrn. 9 oder 19. Es ist augenfällig, dass sich die Nrn. 8 (Beschwerdeführer), 9 und 19 abgesehen von der Frisur ähnlich sehen (dunkler Mehrtagebart und –schnauz, dunkle Augenpartie, dunkles Haar; zumindest die Nrn. 8 und 9 haben auch auffallend ähnliche Gesichtszüge).