__ gibt den Beschwerdeführer als Täter an. Es ist nicht ersichtlich, warum er diesen zu Unrecht beschuldigen und damit eine Beschuldigung seinerseits durch den Beschwerdeführer riskieren sollte, zumal ihm bekannt war, dass nach zwei Tätern gesucht wird und die Beschuldigung einer anderen Person nicht automatisch zu seiner eigenen Entlastung führen würde. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer seine Täterschaft bestreitet und dass H.________ und K.________ ihn auf Vorhalt der Fotodokumentation als Täter ausschlossen, vermag den dringenden Tatverdacht nicht in Frage stellen. Zwar war sich H.______