_ in einen Streit verwickelt war. Weil er aber vom Pfefferspray getroffen worden sei, habe er weder die zweite am Streit beteiligte Person identifizieren noch die eigentliche Auseinandersetzung beobachten können. Nachdem er vom Pfefferspray abbekommen gehabt habe, habe er sich entfernt. Er werde von G.________ und den übrigen Anwesenden wohl falsch beschuldigt, weil er G.________ noch Geld aus Drogenkäufen schulde. In der Wohnung, in der der Beschwerdeführer am 9. Dezember 2021 angehalten wurde, wurden zwei Reizstoffsprays festgestellt.