__, nicht aber den Beschwerdeführer am Tatort gesehen zu haben. F.________ bestreitet eine Beteiligung an der Auseinandersetzung und sagte aus, er habe einen Streit zwischen G.________ und dem Beschwerdeführer aus der Distanz beobachtet. Er sei dann vom Pfefferspray getroffen worden und habe deshalb die weitere Auseinandersetzung nicht mehr beobachten können. Bei dem Streit zwischen G.________ und dem Beschwerdeführer sei es offenbar um Geld gegangen. Auch der Beschwerdeführer bestreitet eine Beteiligung an der Auseinandersetzung. Er will ebenfalls aus der Distanz gesehen haben, wie G.________ in einen Streit verwickelt war.