4 ohnehin nicht mehr damit rechnen können, das Geld noch zu erhalten, weshalb er sich umso mehr beim Beschwerdeführer habe rächen wollen. Das Zwangsmassnahmengericht erachte die Aussagen von G.________ bezüglich der Täterschaft des Beschwerdeführers in willkürlicher Weise ohne weitere Begründung weiterhin als glaubhaft, obwohl vier Zeugen (J.________, I._______