Die Verlängerung der Untersuchungshaft begründete das Zwangsmassnahmengericht damit, dass die seit der Eröffnung der Untersuchungshaft erzielten Ermittlungsergebnisse den bisherigen Tatverdacht bestätigten und auch verdichteten. Ausgehend vom Verletzungsbild des Opfers, wie es dem rechtsmedizinischen Gutachten des IRM zur körperlichen Untersuchung vom 30. Dezember 2021 (nachfolgend: rechtsmedizinisches Gutachten des IRM) entnommen werden könne und das unter anderem auf eine vollendete schwere Körperverletzung schliessen lasse, erschienen dessen Aussagen vom 27. Januar 2022 weiterhin glaubhaft.