Ausserdem sei ihm Rechtsanwältin B.________ für das Beschwerdeverfahren als amtliche Verteidigerin beizuordnen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Verfügung vom 23. März 2022 stellte die Verfahrensleitung fest, dass die amtliche Verteidigung von Rechtsanwältin B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gilt. In ihrer delegierten Stellungnahme beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. März 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.