1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten/Beschwerdeführer A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen vollendeter und versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten und Angriffs, teilweise mehrfach. Der Beschwerdeführer wurde am 9. Dezember 2021 festgenommen. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2021 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers an, wobei es die Haftdauer vorläufig auf drei Monate, bis zum 8. März 2022, beschränkte.