Ihnen ist deshalb mangels entschädigungswürdiger Aufwendungen keine Entschädigung auszurichten. 11.7 Der Beschwerdeführer hat infolge Unterliegens keinen Anspruch auf Entschädigung. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Der Beweisantrag auf Edition sämtlicher Vorstandssitzungsprotokolle des Vereins Jugendprojekt J.________ der Jahre 2014 und 2015 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.