Dem Beschuldigten 1 ist demnach für seine Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vom Kanton Bern die beantragte Entschädigung von CHF 3'110.50 (9.85 Stunden à CHF 250.00 Honorar + CHF 425.60 Auslagen + 7.7% MwSt.) auszurichten. 11.5 Gleiches gilt für den von Rechtsanwältin G.________ geltend gemachten Aufwand von insgesamt 7.5 Stunden und die geltend gemachten Auslagen von CHF