erfolgte durch einen Mitarbeiter der K.________, N.________ (Einvernahme Beschwerdeführer vom 1. Dezember 2020, Z. 512 f.). Die Rechnungen für die Projektierung und die Arbeiten im Zusammenhang mit den L.________ wurden weitestgehend von der K.________ bezahlt (vgl. u.a. Beilage 11 zur Einvernahme des Beschwerdeführers vom 1. Dezember 2020). Wie er selber erklärte, war der Beschwerdeführer in der Zeit vor seinem Ausscheiden am 11. Juli 2014 zusammen mit dem Treuhänder für die Buchhaltung der K.________ zuständig (Einvernahme Beschwerdeführer vom 1. Dezember 2020, Z. 197).