3, auf CHF 29'499.15 festgelegt und mit einer Forderung der K.________ aus der Kosten- /Nutzenabrechnung von CHF 31'105.10 verrechnet. Es resultierte aus dem Übernahmevertrag eine Forderung der K.________ gegenüber dem Verein von CHF 2'315.95 (Anm.: bei richtiger Berechnung CHF 1'605.95). Es ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht, dass die Abrechnung fehlerhaft sein könnte oder die Vermögenswerte bewusst unter Wert an die K.________ verkauft worden sein könnten. Auch die Revisionsstelle stellte im Geschäftsabschluss 2015 keine Unstimmigkeiten fest (Bericht vom 17. März 2016).