Die bestehende Schuld gegenüber der K.________ und die angespannte finanzielle Situation des Vereins wurden auch bereits anlässlich der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2014 – ebenfalls im Beisein des Beschwerdeführers – thematisiert. Mit Wirkung per 1. Juli 2015 übertrug der defizitäre Verein schliesslich gestützt auf einen undatierten Übernahmevertrag seine gesamte operative Tätigkeit, insbesondere sämtliche Aktiven, auf die K.________. Der Übernahmewert der übernommenen Sachwerte und Anlagevermögen wurde im Übernahmevertrag, Ziff. 3, auf CHF 29'499.15 festgelegt und mit einer Forderung der K.___