Einzig im Jahr 2012 konnte ein Bilanzgewinn von CHF 21'063.33 ausgewiesen werden. Tatsächlich war die finanzielle Lage des Vereins noch deutlich schlechter als ausgewiesen, da die Schulden des Vereins gegenüber der K.________ aus dem Mandatsvertrag vom 6. Juli 2010 nicht vollständig bilanziert wurden. Im vom Beschwerdeführer zu den Akten gegebenen Protokoll der Vorstandssitzung des Vereins vom 17. Juni 2014, welche vor dem Austritt des Beschwerdeführers aus der K.________ am 11. Juli 2014 und in dessen Beisein stattfand, wurde festgehalten, die Ausstände gegenüber der K._____