___) getroffenen Übernahmevereinbarungen und die tatsächlich durchgeführten Übernahmehandlungen. Die diesbezügliche Dokumentation liegt in Form des Übernahmevertrags und der Buchhaltungen vor. Von den Vorstandsprotokollen sind keine weiteren rechtserheblichen Erkenntnisse zu erwarten. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich und wird auch nicht weiter konkretisiert, wie der Verein und die K.________ (respektive deren Organe) den in diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Beschwerdeführer anlässlich der Vorstandssitzungen hätten durch Vorspiegelung und Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführen können.