für die Zeit vor und nach der Übernahme vor. Von den beantragten Vorstandsprotokollen seien keine weiteren Erkenntnisse bezüglich des massgeblichen Sachverhalts zu erwarten. 6.5 Dieser Begründung ist zu folgen. Massgeblich für die Beurteilung der Übernahme des operativen Geschäfts des Vereins durch die K.________ sind nicht die an den Vorstandssitzungen des Vereins gefällten Beschlüsse oder erfolgten Beratungen, sondern die zwischen dem Verein und der Übernehmerin (K.________) getroffenen Übernahmevereinbarungen und die tatsächlich durchgeführten Übernahmehandlungen.