in Personalunion sowohl den Verein (als dessen Geschäftsführer) wie auch die Übernehmerin K.________ (als deren alleiniger Inhaber) und damit beide Parteien des Übernahmevertrags vertreten. Aus den Vereinssitzungsprotokollen (recte: Vorstandssitzungsprotokollen; vgl. den Beweisantrag sowohl vom 11. Oktober 2021 wie auch vom 21. März 2022) ab dem 17. Juni 2014 sei – mutmasslich – ersichtlich, welche Verhandlungen im Zusammenhang mit der Übernahme aller Aktiven durch die K._____