Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer wiederholt in seiner Beschwerde über weite Strecken seine bereits mit der Strafanzeige vom 23. April 2018 erhobenen Anschuldigungen und legt seine Sicht der Dinge dar. Daneben setzt er sich aber punktuell auch explizit mit der angefochtenen Verfügung auseinander, namentlich im Zusammenhang mit dem von der Staatsanwaltschaft am 22. Februar 2022 abgelehnten Beweisantrag auf Edition sämtlicher Vorstandssitzungsprotokolle des Vereins der Jahre 2014 und 2015, der bilanzierten Schuld des Vereins gegenüber der K.________ GmbH (nachfolgend: K.________) oder den Eigentumsverhältnissen an den L.___