1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 21. März 2022 (Postaufgabe: 21. März 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragt, die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 bis 4 fortzusetzen. Ausserdem sei der Staatsanwaltschaft die Weisung zu erteilen, sämtliche Vorstandssitzungsprotokolle des Vereins Jugendprojekt J.________ (nachfolgend: Verein) der Jahre 2014 und 2015 zu edieren.