(Ort) gewesen, (erst) dann sei er mit dem Jeep nach Albanien gereist. Am 18. April 1999 sei er nach drei Tagen Fahrt in Albanien angekommen (S. 2 Z. 16 ff.). Der Beschwerdeführer machte geltend, er habe nie ausgesagt, zum Tatzeitpunkt in Albanien gewesen zu sein, da er unter Schock gestanden habe (S. 6 Z. 172).