Das Gutachten ist diesbezüglich nachvollziehbar und schlüssig und das Ergebnis spricht für sich. […] Der Staatsanwaltschaft konnte bereits in den vergangenen Beschwerdeverfahren zugestimmt werden, dass die Erklärungen des Beschwerdeführers, wie seine Spur an das Klebeband gelangt sein sollen, nicht überzeugen. Die Feststellung der Übereinstimmung seines DNA-Profils mit demjenigen eines weiteren Beweisstücks (Top der Mutter) am Tatort hat diese Beweislage erneut erhärtet.