Am 12. April 2022 nahm der Straf- und Zivilkläger E.________, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, zur Beschwerde Stellung. Mit Schreiben vom 13. April 2022 teilte die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer mit, dass mittlerweile Anklage erhoben worden sei, und reichte gleichzeitig die Anklageschrift vom 8. April 2022 gegen den Beschwerdeführer ein. C.________, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, verzichtete mit Schreiben vom 12. April 2022 auf eine Stellungnahme.