2020 E. 3.5.2; 6B_139/2019 vom 22. Oktober 2019 E. 3.1.2; 6B_297/2018 vom 6. September 2018 E. 4.4.1; je mit Hinweisen). Dazu gehört die Person, in deren Namen eine Erklärung fälschlicherweise unterzeichnet worden ist, gemäss bundegerichtlicher Rechtsprechung «offensichtlich» nicht. Denn die Erklärung richtet sich nicht an diese, so dass sie sich für ihre rechtlich erheblichen Entscheidungen nicht