Hiergegen erhob ihr Ehemann, C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 14. März 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 19. Januar 2022 sei insoweit aufzuheben, als die Staatsanwaltschaft anzuweisen sei, das Verfahren gegen die Beschuldigte «u.a. wegen Urkundenfälschung» fortzuführen und Anklage zu erheben resp. ein Strafbefehl zu erlassen (Ziff. 1).