Mildere Ersatzmassnahmen anstelle der Haft, welche die Wiederholungsgefahr wirksam bannen könnten, sind nicht ersichtlich. Gemäss dem forensischpsychiatrischen Gutachten vom 26. Januar 2022 sei vorliegend eine stationäre Behandlung indiziert. Die Behandlung sollte störungsspezifisch und langfristig angelegt sein. Eine von Beginn an lediglich ambulante Behandlung erscheine unzureichend, um tatsächlich nachhaltige deliktpräventive Effekte zu erzielen. Eine stationäre Behandlung nach Art.