_ schilderte, er habe den Geruch von Rauch in seiner Wohnung wahrgenommen. Als er seine Haustüre geöffnet habe, habe er bereits Rauch im Treppenhaus gesehen. Er habe daraufhin die anderen Hausbewohner mittels Klopfen an ihrer Haustüre alarmiert (Haftakten pag. 52). Dass sich F.________ zuvor in die nicht abgeschlossene Wohnung des Beschwerdeführers begeben und dort einen Brand verursacht haben soll, erscheint doch sehr unwahrscheinlich. Zudem war sich die Hausbewohnerin betreffend die Farbe des Kapuzenpullovers offenbar nicht sicher, ist doch im Anzeigerapport «mit einem evtl. grauen» Kapuzenpullover vermerkt (Haftakten pag.