4 Briefumschlag-Stück und der DNA-Spuren des Beschwerdeführers an den sichergestellten Sockenteilen ist ein dringender Tatverdacht wegen versuchter Brandstiftung, begangen am 26./27. Juni 2020, jedoch klar gegeben. Der Brand vom 29. Januar 2022 in der Wohnung des Beschwerdeführers ist gemäss dem Berichtsrapport des BEX vom 8. März 2022 durch menschliches Fehlverhalten herbeigeführt worden. Es sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer Glutpartikel von seinen Zigaretten abgestreift oder eine ganze Zigarette resp. deren Kippe fallen gelassen habe.