Gemäss dem Berichtsrapport des BEX vom 8. März 2022 sei der Brand durch menschliches Fehlverhalten herbeigeführt worden. Eine Vorsatzhandlung könne jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden (Berichtsrapport BEX vom 8. März 2022, S. 2 ff.). Wenige Tage nach diesem Vorfall wurde der Beschwerdeführer mittels ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung in das Psychiatriezentrum Münsingen (nachfolgend: PZM) eingewiesen, wo es erneut zu einem Brandfall kam. Am 5. Februar 2022 zündete der Beschwerdeführer mit einem Feuerzeug seine Matratze und die Bettwäsche in seinem Zimmer im PZM an (Haftakten pag.