pag 24 ff.). Ferner konnten DNA-Spuren des Beschwerdeführers an den sichergestellten Sockenteilen festgestellt werden (Haftakten pag. 34). Am 29. Januar 2022 kam es in der Wohnung des Beschwerdeführers an der E.________ zu einem Brand (Haftakten pag. 49 ff.). Dem Beschwerdeführer wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, zumindest fahrlässig eine Feuersbrunst verursacht zu haben, indem er unsachgemäss mit brennenden Zigaretten umgegangen sei (Haftakten pag. 12 Z. 166 ff.). Gemäss dem Berichtsrapport des BEX vom 8. März 2022 sei der Brand durch menschliches Fehlverhalten herbeigeführt worden.